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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - L 8 R 808/15   

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https://dejure.org/2018,12966
LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - L 8 R 808/15 (https://dejure.org/2018,12966)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2018 - L 8 R 808/15 (https://dejure.org/2018,12966)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2018 - L 8 R 808/15 (https://dejure.org/2018,12966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 102 Abs 2 SGB 6
    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung - schwere spezifische Leistungseinschränkung - Lese-Rechtschreib- und Rechenstörung - Benennungspflicht - Verweisungstätigkeit des Versandfertigmachers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 SGB 6
    Warenaufmacher/Versandfertigmacher - schwere spezifische Leistungseinschränkung - qualitative Leistungseinschränkungen - Lese-Rechtschreibschwäche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rente wegen Erwerbsminderung; Benennung zumindest einer Verweisungstätigkeit; Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen; Anzahl und Art und Schwere der bestehenden qualitativen Leistungseinschränkungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43 Abs. 1 ; SGB VI § 43 Abs. 2
    Rente wegen Erwerbsminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rente wegen Erwerbsminderung bei Leistungsvermögen über 6 Stunden

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2015 - L 8 R 926/11

    Warenaufmacher/Versandfertigmacher - zumutbare Verweisungstätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - L 8 R 808/15
    Im Hinblick auf die vom Sozialgericht benannte Tätigkeit einer Versandfertigmacherin wurden den Beteiligten im Termin zur mündlichen Verhandlung je ein Satz Kopien der vom Senat im Verfahren L 8 R 926/11 geführten Ermittlungen überreicht, ein weiterer Satz wurde zur Akte genommen.

    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 29. Oktober 2015, Aktenzeichen L 8 R 926/11, dokumentiert in juris und in www.sozialgerichtsbarkeit.de, unter Auswertung verschiedener, auch in den vorliegenden Rechtsstreit eingeführter Ermittlungsergebnisse begründet.

    Die umfangreichen Recherchen des erkennenden Senats in dem Verfahren L 8 R 926/11 bestätigen das Vorliegen entsprechender Arbeitsplätze nicht.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - L 8 R 808/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), zusammengefasst im Beschluss des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996, Az. GS 2/95, dokumentiert in juris = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8, sind die Versicherten grundsätzlich auf sämtliche, meist ungelernte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes oder -feldes verweisbar.

    Der Grund für die Benennungspflicht liegt darin, dass der Arbeitsmarkt möglicherweise für diese überdurchschnittlich leistungsgeminderten Versicherten keine Arbeitsstelle bereithält oder nicht davon ausgegangen werden kann, dass es für diese Versicherten eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen gibt, bzw. "ernste Zweifel daran aufkommen, ob der Versicherte in einem Betrieb einsetzbar ist" (Beschluss vom 19. Dezember 1996, GS 2/95, BSGE 80, 24 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8).

  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - L 8 R 808/15
    Der 13. Senat hat in seiner jüngeren Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass es sich bei den Begriffen Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen und schwere spezifische Leistungsbehinderung um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, die einer Konkretisierung schwer zugänglich sind (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011, Az. B 13 R 78/09 R, juris Rn. 33 = SozR 4-2600 § 43 Nr. 16).
  • BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 38/05 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Formularantrag - Gesetzesänderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - L 8 R 808/15
    Ob eine Verweisungstätigkeit benannt werden muss, ist nach der Rechtsprechung des BSG nach den Umständen des Einzelfalles festzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 23. Mai 2006, Az. B 13 RJ 38/05 R, juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2018 - L 8 R 808/15
    Die Gutachten sind schlüssig und nachvollziehbar und berücksichtigen die bei der Klägerin vorliegenden Erkrankungen und Funktionsdefizite umfassend, wobei Dr. B, seinem Auftrag gemäß und unter Berücksichtigung der Vorgaben des BSG aus seinem Urteil vom 10. Dezember 2003, Az. B 5 RJ 24/03, dokumentiert in juris und in SozR 4-1500 § 128 Nr. 3, eine fachübergreifende zusammenfassende Einschätzung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit, also eine Gesamtbeurteilung, vorgenommen hat.
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.12.2019 - L 7 R 134/18

    Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit bei schwerer spezifischer

    Der Senat ist anders als das LSG Berlin-Brandenburg in seinen Entscheidungen vom 20. Oktober 2018 - L 8 R 926/11 und vom 12. April 2018 - L 8 R 808/15 auch davon überzeugt, dass die von dem Sachverständigen beschriebene Tätigkeit mit dem oben beschriebenen Anforderungsprofil für körperlich leichte Tätigkeiten noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten wird.
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